Beim Fahren mit einem ungebremsten Anhänger gelten bestimmte Vorschriften:
- – Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse (Leergewicht + Nutzlast) von 750 kg ziehen.
- – Das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger darf 3.500 kg nicht überschreiten.
- – Ein ungebremster Anhänger benötigt kein eigenes Kennzeichen, solange er unter 750 kg bleibt und ein weißes Nummernschild mit der gleichen Zulassungsnummer wie das Zugfahrzeug hat.